Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Acalabrutinib (Monotherapie – Behandlung von erwachsenen Patienten mit nic…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat die Arzneimittel-Richtlinie ergänzt und Acalabrutinib in Anlage XII aufgenommen. Der Beschluss betrifft die Monotherapie zur Behandlung erwachsener Patientinnen und Patienten mit nicht vorbehandelter chronischer lymphatischer Leukämie (CLL). Damit wird der Wirkstoff in die Liste der Beschlüsse zur Nutzenbewertung neuer Arzneimittel nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss wurde am 3. Juni 2021 gefasst und trat an diesem Tag in Kraft. Weitere Inhalte des Textes betreffen andere amtliche Bekanntmachungen, sind jedoch für diesen Beschluss nicht relevant.