Änderung des Vertrages über die ärztliche Versorgung von Polizeivollzugsbeamtinnen/Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag (PVB), Untersuchungen auf…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält zwei Bekanntmachungen: Erstens wird der Vertrag zur ärztlichen Versorgung von Polizeivollzugsbeamtinnen und -beamten der Bundespolizei und beim Deutschen Bundestag geändert. Dabei wird in § 1 Abs. 8 geregelt, dass Vertragsärzte für die vertragsärztliche und -psychotherapeutische Versorgung die vorgesehenen Vordrucke nach den Vorgaben des Bundesmantelvertrags verwenden müssen; digitale Vordrucke sind zulässig, wenn die entsprechenden Anforderungen eingehalten werden. Für Arzneimittelverordnungen bleibt Muster 16 verpflichtend. Die Änderung gilt rückwirkend zum 1. April 2021. Zweitens beschließt d…