Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Acalabrutinib (in Kombination mit Obinutuzumab – Behandlung von erwachsene…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 3. Juni 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII. Dabei werden neue Wirkstoffe bzw. Indikationen in die Liste der Nutzenbewertungen nach § 35a SGB V aufgenommen. Genannt werden Acalabrutinib in Kombination mit Obinutuzumab für erwachsene, nicht vorbehandelte Patientinnen und Patienten mit chronischer lymphatischer Leukämie sowie weitere Beschlüsse zu Ipilimumab, Nivolumab und Perampanel in unterschiedlichen Indikationen. Die Beschlüsse traten jeweils am Tag der Sitzung in Kraft und sind auf der Website des G…