Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Ipilimumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 3. Juni 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII. Inhalt des Beschlusses ist die Ergänzung des Wirkstoffs Ipilimumab. Damit wird Ipilimumab in die Liste der Arzneimittel mit neuer Wirkstoffbewertung nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss trat unmittelbar am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Der vorliegende Text nennt Ipilimumab im Kontext weiterer paralleler Beschlüsse zu Acalabrutinib, Perampanel und Nivolumab, die ebenfalls am 3. Juni 2021 beschlossen wurden. Eine inhaltliche Nutzenbewertung oder Begründung…