Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Olaparib (Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primäres Peritonealkarzin…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 24 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 3. Juni 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie und ergänzte Anlage XII um den Wirkstoff Olaparib. Der Beschluss betrifft unter anderem die Indikation beim Ovarialkarzinom, Eileiterkarzinom oder primären Peritonealkarzinom als Erhaltungstherapie nach Erstlinientherapie bei HRD-positiven Tumoren in Kombination mit Bevacizumab. Im Artikel wird zudem darauf hingewiesen, dass der Beschluss an diesem Tag in Kraft trat und auf der Website des G-BA abrufbar ist. Im gleichen Kontext werden weitere Beschlüsse zu Olaparib für andere Indikationen erwähnt, darunter P…