Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Atezolizumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Mai 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII. In die Richtlinie zur vertragsärztlichen Versorgung wurden die Wirkstoffe Atezolizumab, Crizanlizumab, Amikacin, Dapagliflozin und Guselkumab aufgenommen. Die Beschlüsse betreffen die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V und traten jeweils am selben Tag in Kraft. Zu jedem Wirkstoff wird auf den entsprechenden Beschluss auf der G-BA-Website verwiesen. Inhaltlich handelt es sich um Bekanntmachungen, nicht um eine ausführliche…