Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Crizanlizumab – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über einen Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Mai 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie. In Anlage XII wurden neue Wirkstoffe aufgenommen, darunter Crizanlizumab; zudem werden im Dokument auch weitere Beschlüsse zu Amikacin, Dapagliflozin, Atezolizumab und Guselkumab erwähnt. Mit der Ergänzung in Anlage XII werden diese Arzneimittel im Rahmen der vertragsärztlichen Versorgung und ihrer Nutzenbewertung nach § 35a SGB V erfasst. Der Beschluss trat unmittelbar am 20. Mai 2021 in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Außerdem weist der Text darauf hin, d…