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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Niraparib – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 23 · S. 1 bis 1

Dokument
598584
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 23 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-06-11 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 20. Mai 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde der Wirkstoff Niraparib ergänzt. Der Beschluss betrifft die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V und wurde damit in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Mit Inkrafttreten am selben Tag ist Niraparib in der Richtlinie berücksichtigt; der Beschluss ist auf der Website des G-BA abrufbar. Der vorliegende Text dokumentiert damit vor allem den formalen Beschluss und dessen sofortiges Inkrafttreten, ohne klinische Detailangaben zur Indikation oder Be…

Schlagworte

Arzneimittel Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt