Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Niraparib – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 20. Mai 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde der Wirkstoff Niraparib ergänzt. Der Beschluss betrifft die Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V und wurde damit in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Mit Inkrafttreten am selben Tag ist Niraparib in der Richtlinie berücksichtigt; der Beschluss ist auf der Website des G-BA abrufbar. Der vorliegende Text dokumentiert damit vor allem den formalen Beschluss und dessen sofortiges Inkrafttreten, ohne klinische Detailangaben zur Indikation oder Be…