Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Ivacaftor (Zystische Fibrose, Kombinationstherapie mit Tezacaftor/Ivacafto…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 20. Mai 2021 mehrere Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII. Unter anderem wurde Ivacaftor in die Liste der erstattungsrelevanten Bewertungen aufgenommen. Genannt werden verschiedene Anwendungsgebiete bei zystischer Fibrose, insbesondere die Kombinationstherapie mit Tezacaftor/Ivacaftor für Patienten ab 6 bis unter 12 Jahren mit bestimmtem Mutationsstatus (heterozygot bezüglich F508del- und RF-Mutation sowie weitere im Text aufgeführte Konstellationen). Außerdem wurde Ivacaftor auch für weitere im Artikel aufgeführte Patientengruppen mit zystischer F…