Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Ivacaftor (zystische Fibrose, Patienten ab 4 bis < 6 Monate, R117H-Mutatio…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 20. Mai 2021 Änderungen der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII, und ergänzte dort den Wirkstoff Ivacaftor sowie Niraparib. Im Fall Ivacaftor wurden zwei getrennte Nutzenbewertungsbeschlüsse für Patientengruppen mit zystischer Fibrose aufgenommen: zum einen für Kinder ab 4 bis unter 6 Monate mit Gating-Mutationen, zum anderen für Kinder ab 4 bis unter 6 Monate mit R117H-Mutation. Die Beschlüsse traten jeweils am Tag der Entscheidung in Kraft. Hintergrund ist die Nutzenbewertung neuer Wirkstoffe nach § 35a SGB V. Der Text verweist darauf, dass die Beschlüsse auf…