Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Tezacaftor/Ivacaftor (Zystische Fibrose, Kombinationstherapie mit Ivacafto…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Mai 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII. Dabei werden verschiedene neue Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen in die vertragsärztliche Versorgung aufgenommen. Genannt werden unter anderem Nusinersen, Tafamidis sowie Tezacaftor/Ivacaftor. Für Tezacaftor/Ivacaftor betrifft der Beschluss die Behandlung der zystischen Fibrose bei Kindern und Jugendlichen ab 6 bis unter 12 Jahren. Beschrieben werden zwei Patientengruppen: zum einen homozygote Patienten hinsichtlich der F508del-Mutation, zum anderen hete…