Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Tezacaftor/Ivacaftor (Zystische Fibrose, Kombinationstherapie mit Ivacafto…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 23 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 20. Mai 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII. Genannt werden die Aufnahme neuer Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen nach § 35a SGB V, darunter Nusinersen, Tafamidis sowie Tezacaftor/Ivacaftor. Für Tezacaftor/Ivacaftor wird die Nutzenbewertung bei zystischer Fibrose beschrieben, jeweils in Kombination mit Ivacaftor. Ein Beschluss betrifft Patienten ab 6 bis unter 12 Jahren mit homozygoter F508del-Mutation, ein weiterer Patienten derselben Altersgruppe mit heterozygoter F508del- und RF-Mutation. Der G-B…