Befristete Vereinbarung für abweichende Regelungen zur Umsetzung der Vereinbarungen zur Qualitätssicherung nach § 135 Absatz 2 SGB V, der Vorgaben zur Qualitätssicherung nach der…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 22 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die KBV und der GKV-Spitzenverband vereinbaren vorübergehende Ausnahmen von Qualitätssicherungsregeln im vertragsärztlichen Bereich wegen der COVID-19-Pandemie. Kassenärztliche Vereinigungen können bei epidemischer Lage oder regionalen Beschränkungskonzepten Fortbildungs-, Frequenz-, Dokumentations-, Hygiene- und Prüfpflichten zeitweise aussetzen, anpassen oder abweichend umsetzen, wenn dies infektionsbedingt nötig und für eine qualitätsgesicherte Versorgung vertretbar ist. Dies betrifft unter anderem Mammographie-Screening, Koloskopie, Ultraschalldiagnostik, Zytologie, Dialyse und weitere QS-Verfahren; bei gest…