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Coronaimpfnachweis: Falsche Eintragung und Nutzung falscher Impfpässe nun strafbar – Deutsches Ärzteblatt

Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 21 · S. 1 bis 1

Dokument
598704
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
Maybaum, T.
Ausgabe
Heft 21 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-05-28 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text berichtet zunächst über eine Änderung des Infektionsschutzrechts: Falsche Eintragungen in Impf-, Genesenen- und Testdokumente sowie die Nutzung unrichtiger Dokumente werden künftig strafbar. Wer falsche Angaben in Impfpass oder anderen Nachweisen macht oder solche Dokumente verwendet, muss mit Geldstrafe oder Freiheitsstrafe rechnen. Auch Ärzte und Apotheker dürfen COVID-19-Zertifikate nur bei vorgelegtem und geprüftem Impfpass sowie Personalausweis nachträglich ausstellen; bei Zweifeln an der Echtheit ist die Ausstellung zu unterlassen. Ziel ist es, Manipulationen und Gefälligkeitsbescheinigungen zu ve…

Schlagworte

Apotheker Ärzte Arzneimittel Gesundheitsförderung Finanzierung Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Gesetz Deutsches Ärzteblatt