Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 558. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) –…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Bewertungsausschusses zum EBM tritt zum 1. April 2021 in Kraft und betrifft vor allem die Schmerztherapie. Für die Gebührenordnungspositionen 30702 und 30704 werden Behandlungsfälle, die aufgrund einer Terminservicestellen-(TSS-)Vermittlung zustande kommen, bei bestimmten Höchstgrenzen nicht mitgezählt. Die Abrechnung von GOP 30702 ist weiterhin auf 300 Behandlungsfälle je Vertragsarzt und Quartal begrenzt; diese Grenze kann zur Sicherstellung der Versorgung chronisch schmerzkranker Patienten durch die Kassenärztliche Vereinigung angepasst werden. Für GOP 30704 gelten zusätzliche Strukturvorgab…