Änderung der Anlage 23 (Anforderungskatalog nach § 73 SGB V für Verordnungssoftware) zu § 29 Bundesmantelvertrag-Ärzte zu Version 5.2 in der Änderungsfassung vom 16. April 2020 –…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über die gemeinsame Vereinbarung von Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und GKV-Spitzenverband zur Aktualisierung der Anlage 23 des Bundesmantelvertrags-Ärzte. Der Anforderungskatalog für Verordnungssoftware nach § 73 SGB V wird von Version 5.1 auf Version 5.2 umgestellt und ersetzt damit die bisherige Fassung. Die Neufassung betrifft insbesondere Anforderungen an elektronische Verordnungen; für relevante Pflichtfunktionen und Akzeptanzkriterien gelten gestaffelte Fristen: Einsatz in Arztpraxen ab 1. Juli 2021, verbindliche Verfügbarkeit spätestens ab 1. Januar 2022. Der Nachweis der Um…