Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über Maßnahmen zur Qualitätssicherung nach § 136a Absatz 5 des Fünften Buches Sozialgesetzbuch (SGB V): Onasemnogen-Abeparvovec bei spi…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. November 2020 Maßnahmen zur Qualitätssicherung für die Anwendung von Onasemnogen-Abeparvovec bei spinaler Muskelatrophie beschlossen. Der Beschluss erfolgt auf Grundlage von § 136a Absatz 5 SGB V und soll die sichere, strukturierte Anwendung dieser Gentherapie im Versorgungskontext unterstützen. Laut Mitteilung werden Beschluss und tragende Gründe auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht. Im selben Text werden zudem Änderungen im Bereich digitaler Verordnungen und der Verordnungssoftware beschrieben: Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben den Anforderungsk…