Änderung der Befristeten Ausführungsvereinbarung zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach nur telefonischer Anamnese aufgrund von Regelungen des Gemeinsamen Bun…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Mitteilung beschreibt eine Änderung der befristeten Ausführungsvereinbarung zur Ausstellung einer Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung nach ausschließlich telefonischer Anamnese im Zusammenhang mit SARS-CoV-2. Kassenärztliche Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband setzen darin zwei Anpassungen um: In Artikel 1 wird klargestellt, dass § 45 Abs. 2 sowie Abs. 2a Satz 1 und 2 SGB V unberührt bleiben. Außerdem wird in Artikel 5 die bisherige Befristung vom 31.03.2021 auf den 30.06.2021 verlängert. Die Änderung gilt rückwirkend ab 01.04.2021. Daneben wird auch eine parallel bestehende Befristung zur Verwendung der e…