14. Änderung der Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der bei den Vertragsärzten entstehenden Kosten im Rahmen der Einführung und des Betriebes der Telematikinfrastruktur…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 21 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bekanntmachung informiert über die 14. Änderung der Vereinbarung zur Finanzierung und Erstattung der Kosten, die Vertragsärzten im Zusammenhang mit Einführung und Betrieb der Telematikinfrastruktur entstehen (Anlage 32 BMV-Ä). Kernpunkt ist ein neu eingefügter § 9c zum Abrechnungsprozess der Abschlagszahlungen 2021. Danach leistet der GKV-Spitzenverband für das Kalenderjahr 2021 nach Rechnungsstellung eine zusätzliche Abschlagszahlung in Höhe der sich aus § 9 Absatz 7 ergebenden Differenz. Die KBV muss die Rechnung bis spätestens 25. April 2021 stellen; die Zahlung des GKV-Spitzenverbands ist bis 30. April 2…