Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie (AM-RL): Anlage VI (Off-Label-Use) – Amitriptylin, Topiramat zur Migräneprophylaxe bei K…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 21. Januar 2021 die Arzneimittel-Richtlinie geändert und in Anlage VI einen neuen Off-Label-Use aufgenommen: Amitriptylin und Topiramat zur Migräneprophylaxe bei Kindern und Jugendlichen. Damit wird die Verordnungsfähigkeit dieser Wirkstoffe außerhalb der zugelassenen Indikation im Rahmen der Richtlinie geregelt. Die Änderung tritt einen Tag nach Veröffentlichung im Bundesanzeiger in Kraft; laut redaktioneller Anmerkung der KBV ist sie am 10. April 2021 wirksam geworden. Die Begründung des Beschlusses wird auf den Internetseiten des G-BA veröffentlicht.