CareLit Fachartikel
Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Bempedoinsäure – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Dokument
598839
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
–
zitierfähig
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 15. April 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie und nahm Bempedoinsäure in Anlage XII auf. Damit wurde der Wirkstoff in die Liste der Beschlüsse über die Nutzenbewertung neuer Arzneimittel nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Im gleichen Bekanntmachungsteil wurden weitere Beschlüsse zu Avapritinib, Bempedoinsäure/Ezetimib, Burosumab und Cannabidiol veröffentlicht, jeweils ebenfalls mit Inkrafttreten am 15. April 2021.
Schlagworte
Arzneimittel
Cannabidiol
Clobazam
Kardiologie
Neurologie
Onkologie
Urologie
Deutsches Ärzteblatt