Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Cannabidiol (Dravet-Syndrom, ≥ 2 Jahre, Kombination mit Clobazam) – Deutsc…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über mehrere Beschlüsse des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) vom 15. April 2021 zur Änderung der Arzneimittel-Richtlinie, Anlage XII. Genannt werden die Ergänzung verschiedener neuer Wirkstoffe bzw. Wirkstoffkombinationen in die Liste der erstattungsrelevanten Nutzenbewertungen nach § 35a SGB V, darunter Avapritinib, Bempedoinsäure, Bempedoinsäure/Ezetimib, Burosumab und Cannabidiol. Für Cannabidiol wird der Einsatz bei Patientinnen und Patienten ab 2 Jahren mit Dravet-Syndrom in Kombination mit Clobazam beschrieben. Die Beschlüsse traten jeweils am 15. April 2021 in Kraft und sind auf de…