Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Cannabidiol (Lennox-Gastaut-Syndrom, ≥ 2 Jahre, Kombination mit Clobazam)…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 18 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 15. April 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde Cannabidiol für die vertragsärztliche Versorgung bei Patientinnen und Patienten mit Lennox-Gastaut-Syndrom ab 2 Jahren in Kombination mit Clobazam aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Im Text werden außerdem weitere Beschlüsse zur Arzneimittel-Richtlinie genannt, darunter Ergänzungen zu Semaglutid und Filgotinib. Zudem wird eine Bekanntmachung des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie zur wissenschaftlichen Anerkennung de…