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Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Filgotinib – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 18 · S. 1 bis 1

Dokument
598848
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 18 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-05-07 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 15. April 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie in Anlage XII. Damit wurde der Wirkstoff Filgotinib in die Liste der Beschlüsse zur Nutzenbewertung von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nach § 35a SGB V aufgenommen. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der Website des G-BA abrufbar. Im vorliegenden Ausschnitt wird außerdem auf weitere Bekanntmachungen verwiesen, darunter Beschlüsse zu Cannabidiol und Semaglutid sowie ein Nachgutachten des Wissenschaftlichen Beirats Psychotherapie zur wissenschaftlichen Anerkennung der Gestalttherapie…

Schlagworte

Arzneimittel Cannabidiol Clobazam Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt