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Beschluss des ergänzten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 5a SGB V in seiner 68. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM…

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 16 · S. 1 bis 1

Dokument
599037
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 16 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-04-23 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der ergänzte Bewertungsausschuss hat mit Wirkung zum 1. April 2021 den EBM geändert und für die Erprobungs-Richtlinie „CAM-vordere-Kreuzbandruptur“ einen neuen Abschnitt 61.7 aufgenommen. Damit wird die ambulante Vergütung von Leistungen im Rahmen der Erprobung aktiver Kniebewegungsschienen zur häuslichen Selbstanwendung bei Rupturen des vorderen Kreuzbands geregelt. Die Präambel stellt klar, dass die genannten Gebührenordnungspositionen nur innerhalb dieses Erprobungsverfahrens berechnungsfähig sind und die Kosten der CAM-Schiene selbst nicht Teil der EBM-Leistungen sind, sondern direkt von den Krankenkassen na…

Schlagworte

Berlin Chondrozyten Deutschland Krankenversicherung Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt