Digitalisierung: E-Arztbriefe nur noch über KIM-Dienste erstattungsfähig – Deutsches Ärzteblatt
EB · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Seit dem 1. April 2021 sind elektronische Arztbriefe nur dann erstattungsfähig, wenn sie über einen von der gematik zugelassenen KIM-Dienst (Kommunikation im Medizinwesen) in der Telematikinfrastruktur übermittelt werden. Die KBV weist darauf hin, dass der Versand über andere Dienste nicht mehr vergütet wird. KIM-Dienste gelten wegen ihrer Ende-zu-Ende-Verschlüsselung als besonders sicher. Praxen benötigen für den Versand und Empfang von E-Arztbriefen einen entsprechenden KIM-Dienst; die KBV bietet dafür kv.dox an. Für die elektronische Signatur der Briefe ist zudem ein elektronischer Heilberufsausweis (eHBA) er…