Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 72. Sitzung am 17. März 2021 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) – Deutsches…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 17. März 2021 ändert den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2021. Ein Schwerpunkt ist die Erweiterung der Berechnungsfähigkeit der Gebührenordnungspositionen 30900 (Polygraphie) und 30901 (Polysomnographie) auf weitere Fachgruppen, nämlich Innere Medizin und Kardiologie, Mund-Kiefer-Gesichtschirurgie sowie Psychosomatische Medizin und Psychotherapie. Zudem wird im EBM der Abschnitt 30.9 in die Präambeln 15.1 Nr. 3 und 22.1 Nr. 3 aufgenommen. Im Kontext genetischer Neugeborenenscreenings wird die Sichelzellkrankheit in die Beschre…