62. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die ver tragsärztliche Versorgung vom 1. April 1995 (Anlage 2 BMV-Ä) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 15 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über eine Bekanntmachung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und des GKV-Spitzenverbands zur 62. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung (Anlage 2 BMV-Ä). Kernpunkt ist die Anpassung der Vordruckerläuterungen zu Muster 16: Arzneiverordnungsblätter dürfen nur die Betriebsstätten-Nummer der Betriebsstätte tragen, an der die Leistung erbracht wurde. Eine Ausnahme gilt für Verordnungen digitaler Gesundheitsanwendungen durch psychologische Psychotherapeuten; hierfür können Vordrucke mit der Kennziffer „999999999“ genutzt werden. Ist im Personalienfeld berei…