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Änderung der Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur Ultraschalldiagnostik (Ultraschallvereinbarung) (Anlage 3 BMV-Ä) – Deutsches Ärzteblatt

N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 14 · S. 1 bis 1

Dokument
599192
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
N.N.
Ausgabe
Heft 14 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-04-09 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Der Text beschreibt eine Änderung der Ultraschallvereinbarung nach § 135 Abs. 2 SGB V zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und GKV-Spitzenverband. Kern ist eine Protokollnotiz für Zeiten einer vom Deutschen Bundestag festgestellten epidemischen Lage von nationaler Tragweite: Kassenärztliche Vereinigungen dürfen Vorgaben zum Nachweis fachlicher Befähigung nach § 6 vorübergehend aussetzen, abweichen oder sie anpassen, wenn dies infektionsbedingt erforderlich und für eine qualitätsgesicherte Patientenversorgung vertretbar ist. Zugleich müssen die KV die KBV quartalsweise über bestandene und nicht bestandene…

Schlagworte

Berlin Ärzte Kardiologie Neurologie Onkologie Urologie Deutsches Ärzteblatt