Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 551. Sitzung am 17. März 2021 zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) Beschluss des Be…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bewertungsausschuss hat in seiner 551. Sitzung am 17. März 2021 mehrere Änderungen des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) mit Wirkung zum 1. April 2021 beschlossen. Im Zusammenhang mit der frühen Nutzenbewertung von Lynparza® wurden die Legenden der Gebührenordnungspositionen 11601 und 19456 neu gefasst. Künftig ist dort jeweils der obligate Nachweis oder Ausschluss von BRCA1-/BRCA2-Mutationen als Voraussetzung für die gezielte medikamentöse Behandlung festgelegt, einmal in der Keimbahn und einmal im Tumormaterial. Die Änderungen betreffen unter anderem Indikationen wie metastasiertes, kastrationsresist…