Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 4 SGB V in seiner 69. Sitzung am 17. Februar 2021 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 14 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Beschluss des Erweiterten Bewertungsausschusses vom 17. Februar 2021 und die ergänzenden Beschlüsse vom 17. März 2021 ändern den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2021 bzw. teils befristet bis 31. Dezember 2022. Im Mittelpunkt stehen neue Vergütungsregelungen für ärztliche Unterstützungsleistungen im Zusammenhang mit der elektronischen Patientenakte (ePA) sowie für digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA). Für die ePA werden Zusatzpauschalen nach GOP 01431 und 01647 eingeführt bzw. angepasst: 01431 betrifft ärztliche Tätigkeiten wie Erfassung, Verarbeitung und Speicherung von Beha…