Sonderregelungen zur Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung aufgrund von SARS-CoV-2 vom 23. März 2020 – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 13 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält eine Bekanntmachung zu Sonderregelungen für die Anwendung von Psychotherapie in der vertragsärztlichen Versorgung im Zusammenhang mit SARS-CoV-2. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband verlängern darin die befristeten Regelungen zur psychotherapeutischen Versorgung. In mehreren Paragraphen werden die Fristen jeweils vom 31. März 2021 auf den 30. Juni 2021 verschoben; in den Protokollnotizen wird der 15. Juni 2021 als neuer Stichtag festgelegt. Damit bleiben die pandemiebedingten Sonderregelungen zur Durchführung und Abrechnung von Psychotherapie zunächst weiter gültig.…