Implantateregister: Regelbetrieb und Meldepflicht frühestens ab 2023 – Deutsches Ärzteblatt
Maybaum, T. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Artikel informiert über den Zeitplan zum neuen deutschen Implantateregister. Nach Angaben der Bundesregierung soll frühestens ab dem 1. Januar 2023 eine Meldepflicht für Brustimplantate gelten, ein Jahr später sollen Hüft- und Knieendoprothesen folgen und dann in den Regelbetrieb gehen. Vorher sind zunächst Test- und Probebetriebe vorgesehen, teils mit, teils ohne Echtdaten. Für Brustimplantate ist ein Start der Tests im Juni 2021, ein Probebetrieb mit Echtdaten ab September 2021 und die schrittweise Anbindung weiterer Gesundheitseinrichtungen geplant. Weitere Implantatarten wie Aortenklappen sollen später e…