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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 12 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Artikel berichtet über den Zeitplan für das deutsche Implantateregister. Laut Antwort der Bundesregierung soll die Meldepflicht für Brustimplantate frühestens ab 1. Januar 2023 gelten. Ein Jahr später, also ab 1. Januar 2024, sollen Endoprothesen von Hüft- und Kniegelenk meldepflichtig werden und dann in den Regelbetrieb übergehen. Zunächst sind Test- und anschließend Probebetriebe mit Echtdaten vorgesehen: für Brustimplantate ab Juni 2021 bzw. im September 2021 mit wenigen Gesundheitseinrichtungen, für Hüft- und Knieendoprothesen im kommenden Jahr. Als nächster Implantattyp werden offenbar Aortenklappen vor…