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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Bundesministerium für Gesundheit hat für die Grippesaison 2021/2022 klargestellt, dass gesetzlich Versicherte ab 60 Jahren nicht ausschließlich Anspruch auf den Hochdosis-Influenzaimpfstoff haben. Verimpft werden dürfen bei dieser Altersgruppe sowohl der Hochdosis- als auch ein herkömmlicher inaktivierter quadrivalenter Influenza-Impfstoff. Damit wird eine zuvor entstandene Unsicherheit bei Vertragsärzten beseitigt. Auslöser war die Änderung der Schutzimpfungs-Richtlinie durch den Gemeinsamen Bundesausschuss, die zunächst so verstanden worden war, dass nur der teurere Hochdosis-Impfstoff wirtschaftlich veror…