61. Änderung der Vereinbarung über Vordrucke für die vertragsärztliche Versorgung vom 1. April 1995 (Anlage 2 BMV-Ä), 22. Änderung der Vereinbarung über den Einsatz des Blankoform…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 11 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text informiert über Änderungen zweier Vereinbarungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband zu Vordrucken in der vertragsärztlichen Versorgung. In der Vordruckvereinbarung werden die Muster 40 bis 49 sowie die Unterpunkte 40.1 bis 40.8 gestrichen und als „unbesetzt“ geführt. Zusätzlich wird die Erläuterung zu Muster 39 ergänzt: Die Untersuchungsnummer des zytologischen Befundes soll im Bemerkungsfeld von Abschnitt 7 angegeben werden, wenn dem beauftragenden Arzt kein separater Befund mit dieser Nummer vorliegt. In der Vereinbarung zum Blankoformularbedruckungsverfahren we…