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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Erweiterte Bewertungsausschuss (EBA) hat neue Vergütungsregelungen zur elektronischen Patientenakte (ePA) beschlossen. Vertragsärzte und Vertragspsychotherapeuten können künftig zwei neue GOP abrechnen, wenn sie medizinische Dokumente wie Befunde oder Arztbriefe in die ePA einstellen. Die GOP 01647 (1,67 Euro/15 Punkte) ist rückwirkend zum 1. Januar im EBM enthalten und kann einmal pro Quartal angesetzt werden, wenn Daten in der ePA erfasst, verarbeitet oder gespeichert werden; sie wird als Zuschlag zu den Versicherten-, Grund- und Konsiliarpauschalen gezahlt. Findet im Quartal kein persönlicher Kontakt oder…