Richtlinie gemäß § 16 Abs. 1 S. 1 Nrn. 2 u. 5 TPG für die Wartelistenführung und Organvermittlung zur Nierentransplantation – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text enthält die aktualisierte Richtlinie der Bundesärztekammer zur Wartelistenführung und Organvermittlung bei Nierentransplantationen, gültig ab 16.03.2021. Sie regelt auf Grundlage des Transplantationsgesetzes die Aufnahme, Führung und Abmeldung von Patientinnen und Patienten auf der Warteliste sowie die Vermittlung postmortal gespendeter Nieren. Maßgeblich sind medizinische Notwendigkeit, Erfolgsaussicht, Dringlichkeit und Chancengleichheit. Vor Aufnahme müssen Patientinnen und Patienten über Erfolgsaussichten, Risiken, Immunsuppression, Nachsorge und Datenübermittlung aufgeklärt werden. Die Entscheidung…