Amtliche Gebührenordnung für Ärzte – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text bündelt Bekanntmachungen der Bundesärztekammer zur GOÄ sowie eine Änderung der Richtlinie zur Nierentransplantation. Im gebührenrechtlichen Teil werden Abrechnungsempfehlungen präzisiert: Der Zuschlag nach Nr. 5377 GOÄ ist beim Ganzkörper-CT grundsätzlich nur einmal berechnungsfähig, kann bei mehreren Leistungen nach den Nrn. 5370 bis 5374 mit Höchstwert nach Nr. 5369 aber mehrfach angesetzt werden. Für die OCT des Auges und das Angio-OCT werden Analogbewertungen genannt. Ebenso wird der Zuschlag für Speckle-Tracking-Verfahren bei Echokardiographien analog Nr. 5139 GOÄ geregelt; er ist einmal je Sitzung…