Bekanntmachung der Richtlinie zur Kryokonservierung von Ei- oder Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie entsprechende medizinische Maßnahmen wegen keimzellschädigender Therapie (Kr…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Bekanntmachung des Gemeinsamen Bundesausschusses zur Kryokonservierung (Kryo-RL) regelt den Leistungsanspruch gesetzlich Versicherter auf Kryokonservierung von Ei-, Samenzellen oder Keimzellgewebe sowie die dazugehörigen medizinischen Maßnahmen bei geplanter keimzellschädigender Therapie. Voraussetzung ist, dass eine Erkrankung vorliegt und eine Behandlung geplant ist, die nach aktuellem wissenschaftlichem Stand die Keimzellen schädigen kann, etwa Operationen an den Keimdrüsen, Strahlentherapie oder potenziell fertilitätsschädigende Medikamente. Vor der Behandlung müssen eine ärztliche Beratung durch die Gru…