Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Secukinumab (axiale Spondyloarthritis) – Deutsches Ärzteblatt
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 18. Februar 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie und ergänzte Anlage XII um den Wirkstoff Secukinumab. Damit wird Secukinumab im Rahmen der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V in die Richtlinie aufgenommen; der Beschluss trat am selben Tag in Kraft und ist auf der G-BA-Website abrufbar. Der Text enthält zudem weitere Bekanntmachungen der KBV und des G-BA, die inhaltlich andere Themen betreffen: die Aufnahme der Unterkieferprotrusionsschiene bei obstruktiver Schlafapnoe in die Methoden-Richtlinie mit Regelungen zu Indikation, Qualitätssicherung und Durchfü…