Bekanntmachung eines Beschlusses des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Einstellung der Methodenbewertung gemäß § 135 Absatz 1 Satz 1 und § 137c des Fünften Buches Sozialgese…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 10 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) hat am 20. November 2020 beschlossen, die Methodenbewertung zur Positronenemissionstomographie (PET) bzw. PET/CT für verschiedene Indikationen einzustellen. Damit enden die Beratungen nach § 135 Abs. 1 und § 137c SGB V für PET/PET-CT, soweit die Verfahren nicht bereits in anderen Richtlinien geregelt sind. Ausgenommen bleiben insbesondere bestimmte bereits anerkannte Indikationen bei der Krankenhausbehandlung und in der vertragsärztlichen Versorgung, darunter PET/PET-CT bei malignen Lymphomen sowie festgelegte Einsatzbereiche bei anderen Methoden. Zugleich wurde das Beratung…