Werbung für Schwangerschaftsabbrüche: Weitere Ärztin reicht Verfassungsbeschwerde ein – Deutsches Ärzteblatt
dpa · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 09 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text berichtet über zwei aktuelle Themen aus dem Deutschen Ärzteblatt: Zum einen hat die wegen „Werbung“ für Schwangerschaftsabbrüche verurteilte Gießener Ärztin Kristina Hänel eine Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingereicht. Anlass ist § 219a StGB, der zwar inzwischen reformiert wurde und Ärztinnen und Ärzten erlaubt, öffentlich darauf hinzuweisen, dass sie Schwangerschaftsabbrüche durchführen, weitergehende sachliche Informationen zu Methoden aber untersagt. Hänel kritisiert, dass dies seriöse Information verhindere; das Bundesverfassungsgericht soll nun über die Norm entscheiden. Zum anderen hat Elisa…