Vorgaben der Kassenärztlichen Bundesvereinigung für die Leistungserbringer zur Coronavirus-Testverordung vom 30. November 2020 in der geänderten Fassung vom 15. Januar 2021 (Vorga…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 08 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text dokumentiert mehrere Bekanntmachungen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) zu den Vorgaben für Leistungserbringer im Rahmen der Coronavirus-Testverordnung. Im Mittelpunkt stehen die Regelungen zur Testung auf SARS-CoV-2 nach § 7 Absatz 6 und 7 der Verordnung zum Anspruch auf Testung in Bezug auf einen direkten Erregernachweis. Genannt werden zwei Fassungen: die Vorgaben vom 30. November 2020 in der geänderten Fassung vom 15. Januar 2021 mit Wirkung zum 16. Januar 2021 sowie die Vorgaben vom 27. Januar 2021 mit Wirkung zum 25. Januar 2021. Die Bekanntmachungen wurden im Februar 2021 im Deutschen…