Beschluss des Bewertungsausschusses nach § 87 Abs. 1 Satz 1 SGB V in seiner 548. Sitzung (schriftliche Beschlussfassung) zur Änderung des Einheitlichen Bewertungsmaßstabes (EBM) –…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 08 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Bewertungsausschuss hat in seiner 548. Sitzung den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) mit Wirkung zum 1. Januar 2021 geändert. Anlass war die Weiterentwicklung strahlentherapeutischer Leistungen; dabei wurde die Bewertung der Gebührenordnungsposition 25330 von 410 auf 1.374 Punkte angehoben. Die entscheidungserheblichen Gründe sind auf der Internetseite des Instituts des Bewertungsausschusses veröffentlicht. Im selben Heft werden zudem die 2020 erzielten Gehälter der hauptamtlichen Vorstände der Kassenärztlichen Vereinigungen und der KBV dargestellt. Die Veröffentlichung erfolgt auf Grundlage des SGB V un…