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N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 07 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Text berichtet über Änderungen der SARS-CoV-2-Impfverordnung ab dem 8. Februar 2021. Das Bundesgesundheitsministerium passt damit die Priorisierung an neue wissenschaftliche Erkenntnisse an und eröffnet zugleich begrenzte Einzelfallentscheidungen, etwa bei seltenen Erkrankungen oder besonderen Situationen. Diese sollen nur greifen, wenn die Impfverordnung einen Fall nicht abdeckt; dazu sollen die Länder Anlaufstellen einrichten. Außerdem kann künftig von der Reihenfolge abgewichen werden, wenn dies nötig ist, um den Verfall von Impfstoff zu vermeiden, etwa bei angebrochenen Fläschchen. Auch die Länder dürfen…