SARS-CoV-2: Vertragsärzte können Virusvarianten analysieren lassen – Deutsches Ärzteblatt
Hillienhof, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 07 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Artikel berichtet, dass Vertragsärzte bei positivem SARS-CoV-2-PCR-Test nun auch eine Analyse auf Virusvarianten veranlassen können. Anspruchsberechtigt sind alle Personen mit positivem PCR-Ergebnis, auch symptomatische Patienten. Ziel ist es, die Verbreitung von Varianten schneller zu erkennen. Die KBV verweist darauf, dass die Untersuchung entweder direkt im Rahmen des PCR-Tests oder nachträglich bei bereits positivem Befund beauftragt werden kann. Zusätzlich erweitert die neue Testverordnung den Kreis der Personen, die getestet werden dürfen, etwa asymptomatische Mitarbeiter, Besucher oder Bewohner von Ob…