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Wettbewerbsrecht: Kein Vorrang für bundeseigenes Gesundheitsportal – Deutsches Ärzteblatt

afp; Haserück, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 07 · S. 1 bis 1

Dokument
599705
CareLit-ID
Jahr
2021
Publikation
PDF
ja
Volltext
DOI
zitierfähig

Bibliografische Angaben

Zeitschrift
Deutsches Ärzteblatt
Autor:innen
afp; Haserück, A.
Ausgabe
Heft 07 / 2021
Jahrgang 53
Seiten
1 bis 1
Erschienen: 2021-02-19 00:00:00
ISSN
2199-7292
DOI

Zusammenfassung

Das Landgericht München I hat dem Bundesministerium für Gesundheit und Google vorläufig untersagt, bei der Google-Suche Gesundheitsinformationen des Nationalen Gesundheitsportals prominent als Infobox einzublenden und mit einem Link zu gesund.bund.de zu versehen. Das Gericht wertete die Kooperation als kartellrechtlich problematisch, weil sie den Wettbewerb auf dem Markt für Gesundheitsportale beschränke: Die bevorzugte Position „0“ in der Suche stehe privaten Anbietern nicht offen. Geklagt hatte NetDoktor.de. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das BMG will das Ergebnis prüfen, Google äußerte Enttäuschung.…

Schlagworte

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