Wettbewerbsrecht: Kein Vorrang für bundeseigenes Gesundheitsportal – Deutsches Ärzteblatt
afp; Haserück, A. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 07 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Das Landgericht München I hat dem Bundesministerium für Gesundheit und Google vorläufig untersagt, bei der Google-Suche Gesundheitsinformationen des Nationalen Gesundheitsportals prominent als Infobox einzublenden und mit einem Link zu gesund.bund.de zu versehen. Das Gericht wertete die Kooperation als kartellrechtlich problematisch, weil sie den Wettbewerb auf dem Markt für Gesundheitsportale beschränke: Die bevorzugte Position „0“ in der Suche stehe privaten Anbietern nicht offen. Geklagt hatte NetDoktor.de. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig; das BMG will das Ergebnis prüfen, Google äußerte Enttäuschung.…