Verfahrensordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung zur Herstellung des Benehmens bei der Festlegung von Inhalten der elektronischen Patientenakte nach § 355 SGB V – Deutsche…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 07 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Die Verfahrensordnung der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) regelt das Benehmenverfahren zur Festlegung von Inhalten der elektronischen Patientenakte nach § 355 SGB V. Ziel ist es, bei den notwendigen Festlegungen die semantische und syntaktische Interoperabilität sicherzustellen. Die Ordnung gilt auch bei Teiländerungen bereits bestehender Festlegungen, wobei sich das Benehmen dann nur auf den geänderten Teil bezieht. Die KBV kann Zwischenergebnisse über ein Webportal veröffentlichen und dazu bereits vorab Stellungnahmen einholen; dies ersetzt jedoch noch keine Benehmensherstellung. Nach Abschluss der Er…