Beschluss des Gemeinsamen Bundesausschusses über eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: Anlage XII – Indacaterolacetat / Glycopyrroniumbromid / Mometasonfuroat – Deutsches Ärz…
N.N. · Deutsches Ärzteblatt · 2021 · Heft 07 · S. 1 bis 1
Bibliografische Angaben
Zusammenfassung
Der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) beschloss am 4. Februar 2021 eine Änderung der Arzneimittel-Richtlinie: In Anlage XII wurde die Wirkstoffkombination Indacaterolacetat/Glycopyrroniumbromid/Mometasonfuroat aufgenommen. Damit sind die Ergebnisse der Nutzenbewertung nach § 35a SGB V in die vertragsärztliche Versorgung überführt. Der Beschluss trat am selben Tag in Kraft. Im gleichen Heft werden weitere Beschlüsse zu Nintedanib und Trifaroten genannt, ebenfalls mit Inkrafttreten am 4. Februar 2021. Der Text enthält vor allem Bekanntmachungen des G-BA und verweist auf die jeweiligen Beschlussdokumente auf der G-…